Bei schlechtem Internet haben Nutzer Anspruch auf eine Preisminderung. Verbraucherschützer kritisieren, wie aufwendig der Nachweis ist - und fordern eine pauschale Preisminderung.
weniger zahlen? Seit Mitte Dezember 2021 haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Preis-Minderungsrecht, wenn ihr heimisches Internet schlechter ist als vertraglich zugesichert. Verbraucherschützer werten die Regelung jedoch als Papiertiger.
Durch die damalige Gesetzesänderung seien Verbraucher nicht besser geschützt und die theoretisch hinzugewonnenen Kundenschutzrechte seien praktisch nur schwer umsetzbar, heißt es in einem Schreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes . Um die Situation zu verbessern, fordert der Verband eine pauschale Reduktion des Tarifs um 15 Euro pro Monat - und zwar so lange, bis das Defizit behoben ist.
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