Wegen der Verwendung von NS-Vokabular muss Björn Höcke vor Gericht.
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht.
Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Allerdings soll das Verfahren – anders als von der Anklagebehörde gefordert – nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden.
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