Keinem Tier dürfe Schaden zugeführt werden, hiess es in einer Proviande-Fleischwerbung. Warum das kritisiert wurde.
Die Lauterkeitskommission hat entschieden, dass Proviande irreführende Aussagen in einem Werbeartikel gemacht hat, der im August 2023 auf dem Nachrichtenportal Watson erschienen ist.
Wort weggelassen Es ist nicht das erste Mal, dass die Lauterkeitskommission die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft rügt. Proviande suggerierte im Werbeartikel, Nutztiere hätten es in der Schweiz besser als im Ausland. Hierzulande sei es nämlich verboten, Schweine und Hühner zu kupieren, und das Tierschutzgesetz sei strenger als im benachbarten Ausland.
«Keinem Tier darf Schmerz, Leid oder Schaden zugefügt werden», schrieb Proviande. Im Gesetz steht aber, dass niemand ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. «Ungerechtfertigt» wegzulassen, führe in die Irre, zitiert die «Sonntagszeitung» die Lauterkeitskommission. Auch die Aussage, Schweine und Hühner zu kupieren, sei strafbar, schaffe Unklarheit.
Rüge zeigt Wirkung Die Beschwerde hatte die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus eingereicht. Sie argumentierte, dass es laut Schweizer Tierschutzgesetz auch Situationen gibt, zum Beispiel beim Schlachten, in denen man einem Tier Schmerz, Leid oder Schaden zufügen kann. Auch das Kupieren von Schweinen und Hühnern sei unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.
Das Bundesamt für Landwirtschaft, das Proviande zuletzt knapp sechs Millionen Franken auszahlte, sagt dazu, dass die Rügen der Lauterkeitskommission Wirkung zeigten. Proviande korrigiere die beanstandete Kommunikation. Der Link zum Werbeartikel auf Watson führt mittlerweile ins Leere. Dass Proviande regelmässig falsche oder irreführende Aussagen in der Werbung verbreite, stimme nicht, zitiert die «Sonntagszeitung» die Proviande-Genossenschaft.
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