Zweiter Warnstreik-Tag im Öffentlichen Dienst: Auch heute liegt der Nahverkehr lahm, zum Beispiel im Großraum Düsseldorf und im westlichen Ruhrgebiet. Unser Überblick:
Anders bei den"Öffis": Bei einem Streik hat man hier keinen Anspruch auf Beförderung oder Fahrpreis-Erstattung. Auch die von vielen Verkehrsunternehmen ausgesprochene"Mobilitätsgarantie" gilt dann nicht. Taxikosten bekommt man nicht ersetzt - auch nicht, wenn man durch den Streik zu spät zur Arbeit kommt. Streng genommen muss, wer seinen Arbeitsplatz nicht pünktlich erreicht, laut Gesetz die Zeit nachholen oder Urlaub nehmen.
Die andere Möglichkeit: Das Kind selbst betreuen und zuhause bleiben. Dann sollte auf jeden Fall zuerst der Arbeitgeber informiert werden. Wenn der Streik frühzeitig angekündigt wurde, also nicht von heute auf morgen, muss für das Fernbleiben Urlaub genommen werden. Eltern sind dazu verpflichtet, zunächst eine Ersatzbetreuung zu prüfen - also ob etwa die Großeltern einspringen können. Besteht keine andere Möglichkeit, als die Kinder zu Hause zu betreuen, muss der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen - außer, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Falls kein Urlaubsanspruch mehr besteht, wäre eine unbezahlte Freistellung eine Notfalllösung.Am 27.
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