In Handytarifen wird ein maximaler Übertragungsspeed versprochen, der von der Alltagserfahrung von Verbrauchern aber häufig stark abweicht. Ein Rechtsanspruch soll Abhilfe schaffen.
In Handy tarifen wird ein maximaler Übertragungsspeed versprochen, der von der Alltagserfahrung von Verbraucher n aber häufig stark abweicht. Ein Rechtsanspruch soll Abhilfe schaffen.
Mit einem geplanten Messtool, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig in der Lage sein ihre Mobilfunkqualität zu messen. - Jan Woitas/dpa Wer auf seinem Handy eine viel schlechte Datenverbindung bekommt als vertraglich vereinbart, soll künftig weniger zahlen müssen. Ein entsprechender Rechtsanspruch gilt in Deutschland schon seit 2021, es fehlt bislang aber eine konkrete Definition der schlechten Leistung. Hierzu machte die deutsche Bundesnetzagentur nun einen Vorschlag, wie sie in Bonn mitteilte.
In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Allerdings muss der Handynutzer für den Nachweis des Rechtsanspruchs 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen durchführen – der Aufwand ist also recht hoch. Nach dem Vorschlag der Netzagentur können nun Marktteilnehmer und Verbraucherschützer Stellung nehmen. Wann das Regelwerk final beschlossen wird und das dafür nötige Messtool kommt, ist noch unklar. Im Festnetz gibt es das bereits unter breitbandmessung.de.
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