Bei kaum einem Delikt kann ein Täter so darauf vertrauen, straffrei auszugehen wie bei sexualisierter Gewalt. Wie ist das in einem Rechtsstaat möglich? Die Kolumne VorGericht von ve_mayer
In Deutschland erhält jemand, der Schuld an einem Verbrechen hat, eine Strafe. So funktioniert der Rechtsstaat, darauf kann man vertrauen. Doch es gibt eine Ausnahme: sexualisierte Gewalt. Das wurde mir bewusst, als ich mich mit dem Sexualstrafrecht beschäftigte und in vielen Gerichtssälen saß, in denen Vergewaltigung angeklagt war.
In einem Prozess erzählte eine Frau, dass sie von ihrem Zahnarzt zu einem Date eingeladen worden war. Sie trafen sich in einer Bar, dort soll er ihr ein Schlafmittel in den Drink gemischt und sie danach in einem Hotel vergewaltigt haben. Die Frau konnte anhand einer Haarprobe nachweisen, dass das Medikament in ihrem Körper war. Der Mann wurde freigesprochen.angeklagt, der schon zahlreiche Gewaltdelikte begangen hatte.
In einem Prozess warfen zwei minderjährige Mädchen einem Influencer vor, sie in sein Auto gelockt zu haben. Er wollte angeblich ein Video mit ihnen drehen. Nachdem sie eingestiegen waren, soll er sie missbraucht haben. Der Mann wurde freigesprochen. Die Gründe für die Freisprüche waren immer unterschiedlich. Mal wurde im Zweifel für den Angeklagten entschieden, mal hatte das Opfer nicht vor Gericht aussagen wollen, mal glaubten die Richter, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich waren. Aber es blieb immer eine Erkenntnis: Männer, die wegen Vergewaltigung vor Gericht stehen, haben eine große Chance, straffrei davonzukommen.
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