Zürich (ots) - Der Sonntag ist im Arbeitsgesetz als arbeitsfreier Tag geschützt. Das heisst, dass die Erwerbsarbeit auf berufliche Tätigkeiten beschränkt ist, die für die...
Vernehmlassung zur Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren: Keine weitere Schwächung des arbeitsfreien SonntagsDer Sonntag ist im Arbeitsgesetz als arbeitsfreier Tag geschützt. Das heisst, dass die Erwerbsarbeit auf berufliche Tätigkeiten beschränkt ist, die für die Gesellschaft unerlässlich sind.
Geht es nach dem Bundesrat, sollen Geschäfte in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus neu auch sonntags ein gewisses Warensortiment verkaufen dürfen. Mit dieser Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz würde die Sonntagsarbeit weiter ausgedehnt: auf zentral gelegene Quartiere mit vielfältigem Angebot an Unterkünften, Kultur und Gastronomie in Städten mit über 60'000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Für die Schweizerische Evangelische Allianz SEA kommt es nicht von ungefähr, dass Sonntagsarbeit gesetzlich verboten ist. Zum einen dient der Unterbruch im Arbeitsrhythmus der Erholung und Regeneration. Zum anderen ermöglicht der gemeinsame arbeitsfreie Sonntag die Pflege sozialer Kontakte, sei dies die Familie, Freundschaften oder der Besuch von Gottesdiensten oder anderen Festen.
Aus diesen Gründen lehnt die SEA die vorgeschlagene Schwächung des Schutzes des arbeitsfreien Sonntages vollumfänglich ab. Das im Arbeitsgesetz festgelegte Sonntagsarbeitsverbot muss weiterhin respektiert werden.
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