In der Schweiz dürfen Superreiche keine Stiftungen gründen, um ihr Vermögen an ihre Nachkommen weiterzugeben. Eine bürgerliche Parlamentsmehrheit will das wieder zulassen.
In der Schweiz dürfen Superreiche keine Stiftungen gründen, um ihr Vermögen an ihre Nachkommen weiterzugeben. Eine bürgerliche Parlamentsmehrheit will das wieder zulassen.Von FDP-Präsident Thierry Burkart stammt der Vorstoss, der die seit über 100 Jahren verbotenen Stiftungen zum Erhalt des Familienvermögens wieder zulässig machen will.
Tatsächlich wurde auch hierzulande ab dem 17. Jahrhundert ein entsprechendes Rechtskonstrukt verwendet, das sogenannte Familienfideikommiss. So konnten Herrschaftsfamilien ihre Ländereien, Güter und Schlösser an die ihnen genehmen Nachkommen binden und unliebsame Erben ausschalten. Im Ständerat stiess Burkart mit seiner Forderung in der Wintersession auf offene Ohren: Nicht nur Reiche seien darauf angewiesen, sondern auch KMU, welche die Nachfolge sauber regeln möchten, hiess es. Worauf der Ständerat die Motion überaus deutlich guthiess – am Vortag der Bundesratswahl, von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet. Nur die Linken und vereinzelte Mitte-Vertreter stimmten dagegen.
Die Schaffung eines «Schweizer Trusts» wäre dazu eine gute Möglichkeit. Bloss ist dieser politisch chancenlos, weil eine Mehrheit der Kantone keine steuerlichen Sonderregelungen will.
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