Münster: 31-Jähriger wegen Mordes an seiner ehemaligen Arbeitskollegin zu lebenslanger Haft verurteilt.
Offenbar hatte sich der Angeklagte in die 21 Jahre alte Frau verliebt. Diese erwiderte die Gefühle jedoch nicht. Der 31-Jährige hatte nach der Tat mit der Kontokarte der Getöteten 1000 Euro abgehoben und war dann nach Spanien geflohen. Dort konnte ihn die Polizei an einer Mautstation auf der Autobahn festnehmen. Die Ermittler waren ihm auf die Spur gekommen, weil sich sein Mobiltelefon zur Tatzeit mit dem WLAN-Router der 21-Jährigen verbunden hatte.
Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen. Gegenüber Freunden soll er die Tat in Briefen eingeräumt haben. In seinem letzten Wort vor der Urteilsbegründung sagte er nur: „Mein Verteidiger hat alles eindrucksvoll zusammengefasst. Dem möchte ich mich anschließen.“
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Lebenslange Haft für Vergewaltiger und MörderEin 31-Jähriger muss lebenslang in Haft. Er vergewaltigt und ermordet im Herbst 2022 eine Kollegin. Zudem hebt er Tausend Euro mit ihrer Bankkarte ab. Da das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld feststellt, ist eine Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
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