#Dortmund (ots) Als oberstes deutsches Strafgericht hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 17. Oktober 2023 die Revisionen von vier angeklagten
Als oberstes deutsches Strafgericht hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 17. Oktober 2023 die Revisionen von vier angeklagten und vor dem Dortmunder Landesgericht wegen Volksverhetzung verurteilten Rechtsextremisten verworfen. Anlass waren antisemitische und volksverhetzende Parolen in einem aggressiv-kämpferischen Umfeld während eines Aufzugs am 21. September 2018 in Dortmund-Marten.
Relevanz besitzen die Verurteilungen am Landgericht Dortmund und der BGH-Beschluss auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lage mit Versammlungen mit Bezug zu dem terroristischen Angriff am 7. Oktober 2023 auf Israel. Polizeipräsident Lange: „Der Rechtsstaat schützt vor antisemitischem Hass und dem Aufbau von einschüchternden Drohkulissen – egal, aus welcher Richtung der Hass kommt.
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