Urteil: Post darf Gültigkeit der mobilen Briefmarke nicht auf 14 Tage begrenzen

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Urteil: Post darf Gültigkeit der mobilen Briefmarke nicht auf 14 Tage begrenzen Post Porto

Erfolg für Verbraucherschützer vor dem Landgericht Köln: Die 33. Zivilkammer hat entschieden, dass die Deutsche Post die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf 14 Tage nach Kauf befristen darf. Eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bonner Konzerns ist demnach unwirksam. Die Richter folgten damit der Auffassung der klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband , dass die kurze Gültigkeitsdauer Kunden unangemessen und erheblich benachteiligt.

Nach Ablauf von 14 Tagen behalte die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein,, nachdem das Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen im Vorfeld Alarm geschlagen hatte. Eine Gegenleistung erbringe das Unternehmen dafür nicht. Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist eines Kaufvertrags von drei Jahren sei rechtswidrig.

Die Post hielt dagegen, dass es sich bei der Klausel um eine "zulässige Leistungsbeschreibung" handle. Die Gültigkeitsdauer der mobilen Briefmarke sei "ein mit dem Produkt untrennbar verbundenes Leistungsmerkmal". Es gehe nicht um den Verkauf einer zeitlich unbegrenzt gültigen gängigen Briefmarke.

Auch die Missbrauchsgefahr rechtfertige den Ansatz nicht, erläuterten die Richter weiter. Es sei Sache der Beklagten, ihr System derart zu gestalten, "dass eine mehrfache Verwendung von Codes erkannt und verhindert wird". Unangemessen sei nicht zuletzt "der ersatzlose Entzug des Anspruchs auf Beförderung" der Briefe oder Postkarten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Post bestätigte gegenüber heise online, dass der Konzern beim Oberlandesgericht Köln in Berufung gegangen ist . Das Unternehmen halte an seiner Rechtsauffassung fest.

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