Das Bundesarbeitsgericht entschied am Dienstag, dass Arbeitnehmer künftig die Arbeitszeit ihrer Angestellten genau dokumentieren müssen. Das könnte weitreichende Folgen haben.
Eine Karte zur Arbeitszeiterfassung wird in einem Betrieb unter eine sogenannte Stechuhr gelegt.
Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, über die in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern derzeit noch heftig diskutiert wird. Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.