Die Finanzmarktaufsicht Finma kommt zum Schluss, dass der Zusammenschluss der beiden Grossbanken den wirksamen Wettbewerb «in keinem Marktsegment» beseitigt.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieUBS muss nach der Übernahme der Credit Suisse keine wettbewerbsrechtlichen Auflagen erfüllen. Die Finanzmarktaufsicht Finma kommt nach einem kartellrechtlichen Kontrollverfahren zum Schluss, dass der Zusammenschluss der beiden Grossbanken den wirksamen Wettbewerb «in keinem Marktsegment» beseitigt.
Mit dem Abschluss des Kontrollverfahrens endet die besondere Zuständigkeit der Finma gemäss Kartellgesetz in dieser Sache. Die Finma werde die Integration der Credit Suisse in die UBS aus ihrer Aufsichtsperspektive aber «weiterhin eng begleiten».Die Wettbewerbskommission sieht Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung der UBS in Folge der CS-Übernahme.
Aus Sicht der Weko haben sich die Anhaltspunkte bestätigt, dass in gewissen Märkten eine marktbeherrschende Stellung der kombinierten Bank begründet oder verstärkt wurde. Die Weko nennt dabei folgende Bereiche: passives Asset Management und Fondsbereich, Global Custody und Anlageklasse Schweizer Immobilien sowie das Corporate Banking für grosse Unternehmen und Unternehmen mit spezifischen Bedürfnissen.
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