Bundeskanzler Scholz hat für 2023 einen weiteren Ausgleich für die steigenden Energiekosten in Aussicht gestellt. Nun bezieht Finanzminister Lindner Stellung.
Zuvor hatte Arbeitsminister Hubertus Heil die geplante Rückkehr zur Schuldenbremse ab 2023 unter den Vorbehalt der wirtschaftlichen Lage gestellt. Die seit 2011 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse zielt darauf ab, dass die Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten auskommen. Für den Bund ist die Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte am Freitag angesichts der explodierenden Energiepreise weitere Entlastungen im Zuge einer Wohngeldreform in Aussicht gestellt. „In den regulären Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestags werden wir das Modell konkretisieren“, sagte Lindner. Ein Ergänzungshaushalt werde dafür nicht vorgelegt. „Es bleibt bei unserem Ziel, das Einhalten der Schuldenbremse mit Entlastungen und Rekordinvestitionen zu verbinden“, betonte der FDP-Chef. „Das erfordert aber ansonsten den Mut zu klaren Entscheidungen bei politischen Prioritäten.
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