Nach Terrorattacken der islamistischen Hamas geht Israel mit großer Härte gegen die Organisation vor. Viele Zivilisten auf beiden Seiten leiden darunter. Wie sieht das Völkerrecht die Situation? Fragen und Antworten im Überblick.
Der äußerst blutige Konflikt zwischen der islamistischen Hamas und Israel wirft viele Fragen auf. Neben Soldaten und Kämpfern werden auch viele Zivilisten auf beiden Seiten verwundet, getötet oder entführt. Was sagt das humanitäre Völkerrecht, und wo ist die Grenze zu Kriegsverbrechen?Ja. Es ist unerheblich, ob es sich um einen erklärten Krieg, einen internationalen bewaffneten Konflikt oder einen internen bewaffneten Konflikt handelt.
Aus Sicht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz , das weltweit die Einhaltung des Kriegsrechts überwacht, besteht ein „bewaffneter Konflikt“ zwischen Israel und einer nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierung - dem militärischen Arm der Hamas. Laut Rotem Kreuz gilt auch in diesem Fall das humanitäre Völkerrecht.
Wer Zivilpersonen benutzt, um militärische Ziele zu schützen, begeht nach den Worten der Völkerrechts-Expertin der Universität Basel, Anna Petrig, eindeutig ein Kriegsverbrechen. „Das ist nie erlaubt.“ Vor diesem Hintergrund scheint auch die Aufforderung der Hamas an die Bevölkerung des Gazastreifens, dessen Nordhälfte trotz israelischer Warnungen nicht zu verlassen, problematisch.Im Prinzip ja, sagt Völkerrechts-Expertin Petrig.
Solch eine Belagerung sei eine „kollektive Bestrafung“ der Zivilbevölkerung, die nach internationalem Recht strikt verboten sei, sagte die Sprecherin des UN-Büros für Menschenrechte, Ravina Shamdasani. Petrig sagt hingegen: „Belagerung ist grundsätzlich keine verbotene Kriegsmethode.“ Sollte das Ziel aber sein, die Bevölkerung auszuhungern, wäre es verboten und sogar ein Kriegsverbrechen. „Es gibt aber Grauzonen“, so die Expertin.
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