Swisscom prüft Rekurs gegen Weko-Busse vor Bundesverwaltungsgericht

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Die Swisscom ist mit der Weko-Busse von 18 Millionen Franken im Glasfaserstreit nicht einverstanden.

Denn der Branchenprimus ist entgegen der Meinung der Weko der Ansicht, «sich wettbewerbsrechtlich korrekt verhalten zu haben». Auch bei der geänderten Ausbauweise der Glasfasernetze mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht hätten die Konkurrenten ohne Diskriminierung einen Datenstrom zu einem bestimmten Anschluss beziehen können.

Das Ausbaumodell mit nur einer Zuleitung bis zum Strassenschacht sei überdies in den allermeisten europäischen Ländern vorherrschend, von den Telekomregulatoren akzeptiert und kartellrechtskonform. Diese Bauweise sei effizienter und billiger. Mit der von der Weko geforderten Ausbauweise mit einer direkten Leitung von der Telefonzentrale bis zum Haushalt «werden bis 2030 bis zu 10 Prozent weniger Haushalte erschlossen werden können, als es mit nur einer Zuleitung für mehrere Haushalte möglich gewesen wäre, schrieb die»Der finanzielle Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 bleibt unverändert, da Swisscom die Verfügung der Weko in ihrer Planung berücksichtigt hat", hiess es.

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