Baden-Württemberg
Tübingen - Der offene Brief von Boris Palmer an Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges zeugt aus Sicht von Strafrechtswissenschaftler Jörg Kinzig von mangelnden Rechtskenntnissen. In dem Brief wollte der Tübinger Oberbürgermeister Informationen über einen 32-jährigen Gambier. Er soll am 20. September zwei Polizeibeamte in Tübingen verletzt haben, einen davon schwer.
Palmer beruft sich in seinem Brief auf die Strafprozessordnung und fragt, warum der Beschuldigte noch auf freiem Fuß sei. Ein dringend Tatverdächtiger könne inhaftiert werden, wenn das Leben eines anderen durch die Tat gefährdet worden sei, meint Palmer. "Die bloße Gefährdung ist noch kein Haftgrund", sagte Kinzig, der Direktor des Instituts für Kriminologie und Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Straf- und Sanktionenrecht ist.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Tübingen sprechen die Ermittlungen nicht dafür, dass der Beschuldigte die Folgen der Tat beabsichtigte. Kinzig merkte an, dass Palmers Brief in einer Phase komme, in der das Ermittlungsverfahren erst am Anfang sei. Die Anklagebehörde ermittelt gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts des Widerstands, des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall und wegen gefährlicher Körperverletzung.
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