Stiftung Denkmalschutz wirbt für Erhalt des Generalshotels

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Die Rufe nach einem Erhalt des Generalshotels auf dem Gelände des Hauptstadtflughafens nehmen zu. Nun meldet sich die nach eigenen Angaben größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat die Bundesregierung um einen Verzicht auf den Abriss des historischen Generalshotels auf dem Gelände des Flughafens BER gebeten. Das Gebäude sei „ein außergewöhnliches Zeitdokument und eminentes Zeugnis der deutschen Geschichte“, heißt es in einem Schreiben des Vorstands und der Wissenschaftlichen Kommission, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der Abriss ist nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben fest eingeplant - trotz Forderungen nach Erhalt. „Der Rückbau soll weiterhin im September 2023 beginnen und im Januar 2024 abgeschlossen werden“, teilte Sprecher Thorsten Grützner mit. Die Villa wurde zwischen 1947 und 1950 als Gästehaus der sowjetischen Militäradministration erbaut. Sie beherbergte später hochrangige Persönlichkeiten der DDR und internationale Gäste. Im Jahr 2011 war der Abriss entschieden worden. Damals war noch ein neues Regierungsterminal in Planung, die Bundesregierung entschied aber im vergangenen Jahr, es nicht zu bauen. Der Abriss des Ex-Hotels ist weiter vorgesehen.

Eine Initiative von Architekten, Denkmalschützern und Politikern versucht, den Abriss zu stoppen. Bisher haben nach Angaben der Initiative, zu der die Brandenburger Grünen-Landtagsabgeordnete Sahra Damus gehört, rund 800 Menschen unterzeichnet. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS, dem Internationalen Rat für Denkmalpflege, dringen ebenfalls auf einen Erhalt.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnte: „Wir halten den Abrissbeschluss von 2011 für eine historische Fehlentscheidung.“ Das Gebäude habe einen außergewöhnlichen zeit- und bauhistorischen Wert. Die geplante Bergung von Teilen der Ausstattung des Gebäudes und deren museale Präsentation werde den Verlust des Denkmals nicht ausgleichen, sondern „dessen Vernichtung dokumentieren“.

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