Die Kantonspolizei Thurgau hat am Mittwoch die richterliche Ausweisung von Ulrich K. durchgesetzt. Das heisst, er darf nun nicht mehr auf seinen ehemaligen Hof zurück. Der Zeitpunkt der Umsetzung wurde bewusst auf den Prozesstag gelegt. Die Regierung hatte Kenntnis vom Polizeieinsatz in Hefenhofen.
Die Kantonspolizei Thurgau hat am Mittwoch die richterliche Ausweisung von Ulrich K. durchgesetzt. Das heisst, er darf nun nicht mehr auf seinen ehemaligen Hof zurück. Der Zeitpunkt der Umsetzung wurde bewusst auf den Prozesstag gelegt. Die Regierung hatte Kenntnis vom Polizeieinsatz in Hefenhofen.Ein abgekartetes Spiel. So nennt der Verteidiger die Hofräumung seines Mandanten Ulrich K. im Jahr 2017. Die Behörden hätten sich gegen Ulrich K.
Unter den Besuchern im Gerichtssaal sitzt denn auch ein Polizist in Zivil. Die Person fällt nur dadurch auf, dass er Kopfhörer trägt. Während der Verhandlung sind aus den Reihen der Besucher ganz leise die Geräusche der Funkmeldungen zu hören. Ein Polizist in Zivil bestätigt der Einsatzleitung, dass Ulrich K. tatsächlich vor Gericht erschienen ist.
Dabei hat die Kapo ausschliesslich das vom Bezirksgericht gefällte Urteil umgesetzt, betont Graf. «Wir setzen regelmässig Mieterausweisungen durch», sagt er, «allerdings selten mit so einem hohen Sicherheitsaufgebot.» Aufgrund der erhöhten Gefährdungslage sei unter anderem das Spezialkommando Leu zum Einsatz gekommen. «Potenzielle Störungen oder Zwischenfälle waren aufgrund der Situation und aus Erfahrung nicht auszuschliessen.
Ulrich K. ist gemäss Mediensprecher Matthias Graf nach der Verhandlung persönlich von Polizisten vor Ort über die Durchführung der Ausweisung informiert worden. Ebenso darüber, dass die Durchsetzung des Urteils vom Bezirksgericht Arbon eine Busse für ihn zur Folge haben wird. «Die Höhe der Busse bestimmt die Staatsanwaltschaft.
Während sich am Mittwoch rund um den ehemaligen Hof von Ulrich K. noch Dutzende Einsatzkräfte und Journalistinnen und Journalisten tummelten, zeigt sich die Situation am Tag danach ganz anders.Copyright © St.Galler Tagblatt. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von St.Galler Tagblatt ist nicht gestattet.
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Ein Polizist im Gericht überwachte Ulrich K. und informierte ihn über die AusweisungDie Kantonspolizei Thurgau hat am Mittwoch die richterliche Ausweisung von Ulrich K. durchgesetzt. Das heisst, er darf nun nicht mehr auf seinen ehemaligen Hof zurück. Der Zeitpunkt der Umsetzung wurde bewusst auf den Prozesstag gelegt.
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