Der Bundesrat hat heute die Grundsätze für Massnahmen gegen einen Gasmangel vorgestellt. Die Regierung setzt dabei vorderhand auf freiwillige Sparbemühungen. Sollte sich die Energiekrise verschärfen, liegen aber auch Verbote und Kontingente auf dem Tisch.
Zur Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage hat der Bundesrat heute Mittwoch verschiedene Varianten von Verbrauchseinschränkungen und Verboten sowie die Grundsätze für eine Kontingentierung diskutiert.
Sobald sich eine Mangellage abzuzeichnen beginnt, sollen Sparappelle an alle Erdgasverbraucher in der Schweiz ergehen, wie es in einer Mitteilung heisst. Kommt es trotz dieses Aufrufs zum freiwilligen Sparen zu einer Mangellage, könne der Bundesrat die Unterbrechung der Erdgaslieferung für alle Anlagen anordnen, deren Betrieb von Gas auf andere Energieträger umgeschaltet werden kann.
Die Verwendung von Gas in den Bereichen Sport, Freizeit, Wellness sowie beispielsweise Terrassen-Heizstrahlen könnten verboten werden. Solche Verwendungseinschränkungen und Verbote sollen letztlich eine Kontingentierung verhindern, die mit bedeutenden volkwirtschaftlichen Schäden verbunden wäre.Sollten alle diese Massnahmen nicht ausreichen, könne mit einer Kontingentierung der Verbrauch weiter reduziert werden.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wird nun einen Verordnungsentwurf zu Verwendungseinschränkungen und Verboten sowie zur Kontingentierung im Falle einer Gasmangellage vorbereiten. Diese Entwürfe sollen dann zu den betroffenen Akteuren in Konsultation gehen. Dadurch wolle der Bundesrat ihnen Gelegenheit geben, sich frühzeitig über ihre Aufgaben und Pflichten bei einer Mangellage zu informieren sowie ihre Anliegen einzubringen.
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