Ein Mann schlägt seine Ehefrau fast zu Tode. Danach beginnt für die Frau ein selbstbestimmtes Leben.
Ein Mann schlägt seine Ehefrau beinahe zu Tode. So tragisch es ist: Erst nach dieser Schreckenstat beginnt für die Frau ein selbstbestimmtes Leben.aller Frauen, die weltweit umgebracht werden, sind die Täter deren Lebenspartner oder Familienmitglieder. So schätzt es die Uno.wurden letztes Jahr 25 Menschen – davon 20 Frauen oder Mädchen – durch Partner oder Familienmitglieder getötet.
Fakt ist: In der Nacht vom 9. November 2022 traf Tahmina Hashimi, die eigentlich anders heisst, in den frühen Morgenstunden auf der Notaufnahme des Spitals Thun ein. Sie hatte schwerste Verletzungen im Gesicht. Begleitet wurde sie von ihrem Ehemann Emal Ajab. Auch er heisst in Wirklichkeit anders. Er hatte seine Frau mit dem Auto ins Spital gefahren.In der gemeinsamen Wohnung trafen Polizisten die beiden unversehrten, schlafenden Kinder des Ehepaars an.
Nun hat das Obergericht in zweiter Instanz darüber zu befinden, was in jener Nacht im November 2022 passiert ist. Emal Ajab ist der Kontakt zu seiner Ehefrau verboten. Direkt habe sie nichts mehr von ihm gehört, sagt Tahmina Hashimi. Wohl aber indirekt: Sein Bruder habe ihr kürzlich via eine Freundin gedroht, ihre Familie in Afghanistan umzubringen, wenn Emal Ajab nicht aus dem Gefängnis entlassen würde. Der Bruder, der in der Schweiz lebe, habe die Freundin auch nach Hashimis Adresse gefragt.
Er habe aufgehört, als sie sich entschuldigt und sich unterwürfig gezeigt habe. Als er sie dann ins Spital fuhr, habe sie sich bewusst nicht angeschnallt. «Damit ich aus dem Auto hätte springen können, wenn er falsch abgebogen wäre. Ich hatte Angst, dass er mich zu einem See bringt oder in den Wald», sagt Hashimi.
«Ich habe ein bisschen Make-up aufgelegt», sagt Tahmina Hashimi. Die Narben sind trotzdem deutlich sichtbar. «Sie werden nie weggehen.» Der Mann windet sich mit Erklärungsansätzen. Sagt, er sei auf eine Weise «der Grund des Vorfalls», um danach wieder zu beteuern, seine Frau lüge. Das Obergericht spricht ihn schuldig wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher Drohung. Es verurteilt ihn, gleich wie die Vorinstanz, zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und acht Jahren Landesverweisung sowie zu einer bedingten Geldstrafe von hundert Tagessätzen à 10 Franken. Ausserdem schuldet er seiner Frau eine Genugtuung von 25’000 Franken und muss Verfahrenskosten zahlen. Auch das hat schon die Vorinstanz entschieden.
Auch dass sie sich bei ihrem Mann für die Tat bedankte, könne nicht als zynisch gelten. «Sie brachte damit zum Ausdruck, dass sie selbst in dieser Situation etwas Positives sehen kann. Denn die Tat war der Startschuss in die langersehnte Emanzipation von der patriarchalen Herrschaft ihres Ehemannes», sagt Schwendener.
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