In einem Zwischenbescheid kommt das Landgericht Oldenburg zu dem Schluss, dass Ärzten und Pflegekräften, die den mörderischen Krankenpfleger Niels Högel gewähren ließen, kein Vorsatz nachweisbar sei.
, wie er einem Patienten eine Substanz spritzte. Das Herz des Patienten begann zu stolpern, er starb. In seinem Blut fanden sich Spuren des Medikaments Gilurytmal, was dem Patienten nicht verordnet worden war.
Schon seit vielen Monaten war der Argwohn der Kollegen gegen Högel gewachsen, in seinen Schichten gab es ganz besonders viele Notfälle, ganz besonders viele Patienten mussten reanimiert werden. Nun hatte man offensichtlich den Beweis, dass der Mann Patienten in Gefahr brachte. Dennoch durfte er noch einmal eine Schicht absolvieren, in dieser Nacht tötete er eine Frau.
Wegen dieses Falls und insgesamt 85 Patientenmorden ist Högel 2019 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, der größte Serienmörder in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Denn das Gericht kam am Dienstag in einem Zwischenbescheid zu dem Schluss: Ein Vorsatz, die Morde geschehen zu lassen, ist den Angeklagten nicht nachzuweisen. Selbst beim letzten Mord, als Högel bereits überführt war, hätten noch Zweifel bei den Kollegen geherrscht, ob wirklich Högel am Tod des Patienten schuld war. Das Gericht bezieht sich auf eine Ärztin, die"glaubhaft und authentisch" diese Unsicherheit der Kollegen dargestellt habe.
Strafbare Fahrlässigkeit wäre nach Ansicht des Gerichts wohl schon in Betracht gekommen, aber die ist verjährt. Die Ermittlungen gegen die Ärzte kamen erst mehr als zehn Jahre nach der letzten Tat in Gang - zu spät, um noch jemanden zur Rechenschaft ziehen zu können. Die Staatsanwaltschaft hat dann, nach jahrelangem Zögern, noch einen Versuch unternommen, sie hat wegen Tötung durch Unterlassen angeklagt, denn das war noch nicht verjährt. Vergebens.