Schuhbecks Anti-Knast-Plan: Münchner Star-Koch spielt auf Zeit - „Noch keine Wiedergutmachung geleistet“
Er stehe zwar „zu seiner Schuld und übernimmt die Verantwortung für den von ihm verursachten Schaden“, teilten Schuhbecks Anwälte mit - doch seine Haftstrafe will der Star-Koch nicht akzeptieren. Jetzt wird der Bundesgerichtshof seinen Steuerfall prüfen. Dahinter steckt Teil zwei des Plans: Denn durch die Revision kann Schuhbeck seinen Haftantritt um etwa ein Jahr verzögern. Noch vier Wochen hat das Landgericht Zeit, sein Urteil schriftlich zu formulieren.
Bis dahin hätte Schuhbeck also Zeit, den Investor zu finden - und wäre auf freiem Fuß. Teil drei von Schuhbecks Plan sieht vor: Wenn er seine Steuerschuld beglichen hat, gilt das als Schadenswiedergutmachung. Was wiederum seine Strafe bei einem erneuten Urteil „erheblich reduzieren könnte“, wie unsere Redaktion aus Justizkreisen weiß. Sogar eine Halbierung seiner Strafe liege im Bereich des Möglichen.
Alfons Schuhbeck: Durch einen Investor will er die Steuerschulden zahlen - und seine Strafe verringern Danach käme Schuhbeck auf Bewährung frei. Und könnte durch Haftlockerungen noch schneller in seinen Alltag zurückkehren - so wie einst Uli Hoeneß, der trotz dreieinhalb Jahren Haftstrafe tatsächlich nur sieben Monate in der JVA Landsberg saß, bis er tagsüber wieder beim FC Bayern arbeiten durfte - und als Freigänger nur noch nachts in die Zelle musste.
Bei Schuhbeck könnte das ähnlich laufen. Dass der Star-Koch gar nicht in Haft muss, bleibt unwahrscheinlich. Richterin Andrea Wagner sah die Möglichkeit einer Bewährung „nicht ansatzweise“. Zu hoch ist seine Steuerschuld! Dazu kommt: Dem Landgericht ist bislang „in dieser Sache keine Schadenswiedergutmachungsbemühungen bekannt geworden“, sagt Sprecher Laurent Lafleur.
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