Berlins Skandal-Sender droht eine peinliche Schlappe vor dem Arbeitsgericht. Der RBB soll seiner fristlos gefeuerten Chefjuristin Susann Lange (50) ein teures Ruhegeld zahlen.
-Anwalt empört: „Das sind 13 Jahre und 7 Monate Ruhegeld für fünf Jahre als Direktorin. 1,8 Millionen Euro.“ Wegen der „unangemessenen“ Summe sei Langes Vertrag „sittenwidrig“ und „nichtig“.Foto: Britta Pedersen/dpa
„Hier wird ein völlig falsches Bild gezeichnet“, schimpfte Langes Anwältin, „man hat sich nicht bereichert!“ Langes Dienstvertrag sei „kein Einzelfall“, ihre Kündigung rechtswidrig. Doch der RBB-Anwalt nannte weitere Kündigungsgründe: Lange habe den Ex-Chef der RBB Media GmbH „für 7 Jahre und 3 Monate mit einer Geschäftsführer-Vergütung“ in den vorzeitigen Ruhestand geschickt, zu der er noch hinzuverdienen dürfe. „So eine Vereinbarung darf ich nicht abschließen“, sagte der RBB-Anwalt, „sonst mache ich mich der Untreue schuldig!“
Die Anwälte des RBB und seiner gefeuerten Chef-Juristin stritten am Mittwoch vorm Arbeitsgericht um die fristlose KündigungDoch der Richter forderte: „Der RBB muss beweisen, dass Ex-Intendantin Schlesinger das nicht angewiesen hat.“ Er stellte fest: „Ruhegelder sind in den Direktoren-Verträgen seit Jahrzehnten üblich.“ Er rief beide Seiten zu einem Vergleich auf, „mit Spielraum für nachvertragliche Ruhegelder.
Heißt: Der RBB soll Lange einen Teil der 1,8 Mio Euro zahlen. Von unseren Rundfunkbeiträgen. Der Sender-Anwalt lehnte ab: „Wir sind nicht vergleichsbereit!“ Fortsetzung 7. Juni
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