Der Ständerat beharrt bei der Reform des Sexualstrafrechts weiter auf der sogenannten Widerspruchslösung «NeinHeisstNein». Er hat jedoch einen Kompromissvorschlag gemacht, in dem das sogenannte Freezing als Tatbestand ins Gesetz aufgenommen werden soll.
Mit der Revision will das Parlament das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre anpassen. So sollen Gewalt- und Sexualdelikte, deren Opfer oft Frauen und Kinder sind, künftig härter bestraft werden.
00:44 Video Rieder : «Das Freezing ist ein explizites Beispiel eines nonverbalen Neins» Aus News-Clip vom 07.03.2023. abspielen. Laufzeit 44 Sekunden. Lisa Mazzone sprach von einem «wichtigen Fortschritt im Sexualstrafrecht». Zum vom Ständerat oppositionslos angenommenen Kompromiss gehört auch, dass Gerichte Täter zu Kursen verpflichten können.
Neuer Tatbestand des sexuellen Übergriffs Box aufklappen Box zuklappen Schon früher geeinigt hatten sich die Räte bei weiteren Kernpunkten der Vorlage. Heute setzt die Vergewaltigungsnorm eine Nötigung voraus. Künftig ist ein Vergewaltiger, wer gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung vornimmt, die mit Eindringen verbunden ist – ob mit oder ohne Nötigung und unabhängig von der Art des Eindringens in den Körper.
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