Ein Kollege fordert in dieser Zeitung eine Absage an die beiden Rammstein-Konzerte in Bern. Warum das rechtlich indiskutabel ist und in den Folgen unabsehbar. Eine Replik.
Seine Texte klingen grob bis vulgär, die Vorwürfe von Frauen ihm gegenüber wiegen schwer. Und doch misstrauen wir einer Vorverurteilung ohne Gerichtsbeschluss. Hier der Sänger Till Lindemann bei einem Konzert von Rammstein in Buenos Aires, 2016., titelte diese Zeitung in einer Polemik, welche sie am Donnerstag online stellte.
Als sich die Vorwürfe auch von anderen Frauen häuften, gaben Rammstein über Instagram zu verstehen: «Die Vorwürfe haben uns alle sehr getroffen, und wir nehmen sie ausserordentlich ernst»; die Fans sollten sich bei ihren Shows «wohl und sicher» fühlen. Nach einem Dementi klingt das nicht. Aber es ist auch kein Zugeständnis.
Doch die logistischen, rechtlichen und finanziellen Aspekten einer Absage sind weit komplexer, als man sich das vorstellen kann. Abgesehen vom unsympathischen Aspekt des Absagens an sich, das einer intellektuellen Kapitulation gleichkommt, scheint mir auch die Behauptung des Autors anmassend, ein Auftrittsverbot sei im Sinne der Band und ihrer Fans.
Denn der Maler nutzte diese ebenfalls systematisch aus. Den Beatles und den Stones flogen die Groupies nur so zu, und nicht alle von ihnen konnten Unterwerfung von Hingabe unterscheiden. Muss man jetzt die Platten der Beatles wieder verbrennen? Und welche Instanz soll dereinst über die Reinheit der Künstler richten? Und wo hörte ihr Mandat denn auf?
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