Wer nie gearbeitet hat, hat auch nie in die Rentenversicherung eingezahlt. Doch wie hoch fällt dann die Rente aus? Wir haben die Informationen zusammengefasst.
Arbeitslose hingegen, müssen nicht in die Rentenkasse einzahlen. Aber wie hoch fällt die Rente eigentlich aus, wenn man nie gearbeitet hat? Wir haben die Informationen für Sie zusammengefasst.Manche Berufsgruppen, wie Selbstständige und Freiberufler sind von der Zahlung befreit und müssen sich gegebenenfalls selbst um ihre Altersvorsorge kümmern.
Bei Arbeitslosen, die nie gearbeitet und damit auch nie in die Rentenkasse eingezahlt haben, sieht das etwas anders aus.Einen Anspruch auf Rente hat laut Deutscher Rentenversicherung nur, wer mindestens fünf Jahre Wartezeit erreicht hat. Die Wartezeit meint die Mindestversicherungszeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese Menschen können allerdings Grundsicherung beantragen. Diese unterstützt Personen, die nie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben und wird aus Steuergeldern finanziert. Für, die sich um die Erziehung der Kinder und den Haushalt gekümmert und daher auch nie regulär gearbeitet haben, gibt es neben der Grundsicherung eine zusätzliche Unterstützung.
Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass alle, die weniger als 924 Euro Einkommen pro Monat haben, einen Antrag auf Grundsicherung prüfen lassen sollen.Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einkommen und dem Vermögen ab. Auch das Vermögen des Ehepartners wird bei der Berechnung berücksichtigt. Alleinstehende Erwachsene bekommen mindestens 502 Euro, Paaren steht pro Partner 451 Euro zu.
Die Grundsicherung muss beim Sozialamt beantragt werden. Diese Sozialhilfe wird 12 Monate lang ausgezahlt, bevor wieder ein neuer Antrag gestellt werden muss.Die Grundsicherung ist für Menschen gedacht, die nicht mehr arbeiten können. Im Gegensatz zum Bürgergeld, das nur diejenigen bekommen, die grundsätzlich noch arbeiten gehen können.
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