Noch vor Stellenantritt merken Sie, dass der neue Job nichts für Sie ist? Wie Sie in solch einem Fall vorgehen müssen, erfahren Sie hier.
Noch vor Stellenantritt merken Sie, dass der neue Job nichts für Sie ist? Wie Sie in solch einem Fall vorgehen müssen, erfahren Sie hier.Noch vor Arbeitsbeginn zu merken, dass der neue Job nicht passt, kann belastend sein.Ob und wie lange dann doch noch gearbeitet werden muss, hängt von der Kündigungsfrist ab.
Eine Arbeitnehmerin hat einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber bereits vor dem offiziellen Start bemerkt, dass die Zusammenarbeit mit ihrem Vorgesetzten schwierig ist. Nun stellt sich die Frage: Kann man vor dem ersten Arbeitstag vom Vertrag zurücktreten? Oder ist man an die Kündigungsfristen gebunden?In der Schweiz gibt es kein Rücktrittsrecht vom Arbeitsvertrag. Sobald ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, ist dieser rechtsgültig.
Das bedeutet: Selbst wenn die Kündigung vor dem ersten Arbeitstag eingereicht wird, läuft die Frist erst ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Das kann bedeuten, dass die betroffene Person noch eine gewisse Zeit arbeiten muss, bevor das Arbeitsverhältnis beendet wird – je nachdem wie lange die Kündigungsfristen und die Probezeit ist.
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 7 Tage, danach verlängert sie sich je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.
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