Menschen werden immer wieder an ihren freien Tagen krank. Doch darf der Arbeitgeber diese einfach von den Stunden abziehen? Wir klären Sie auf.
Menschen werden immer wieder an ihren freien Tagen krank. Doch darf der Arbeit geber diese einfach von den Stunden abziehen? Wir klären Sie auf.Anders sieht es bei regulären Arbeit stagen aus. Hier gelten die vertraglichen Regeln.Die klare Antwort lautet: Nein, das ist nicht korrekt. Wenn ein Arbeit nehmer für einen freien Tag krankgeschrieben ist, dürfen keine Stunden abgezogen werden. Der freie Tag bleibt bestehen, und die Krankheit darf diesen nicht beeinflussen.
Ist eine Person nach dem Schweizerischem Obligationenrecht angestellt, so hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Lohn auch bei Krankheit weiterzuzahlen. Dies gilt sowohl für Arbeitstage als auch für festgelegte Freitage.
Diese Frist besagt, dass während der ersten Tage einer Krankheit keine Lohnfortzahlung erfolgt, oder die Stunden entsprechend verrechnet werden können. Allerdings muss eine solche Vereinbarung explizit im Arbeitsvertrag stehen.Zusätzlich ist auch zu beachten, dass das Arbeitsgesetz vorschreibt, dass Krankheitstage als solche behandelt werden müssen und nicht als reguläre Freitage oder Urlaubstage verrechnet werden dürfen.
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