Recht auf Reparatur: ZDK begrüßt Abstimmungsergebnis in Brüssel

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Brüssel (ots) - Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat heute für ein flexibles und kundenorientiertes Recht auf Reparatur gestimmt. 'Für unsere Kfz-Betriebe ist es ein gutes Ergebnis

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat heute für ein flexibles und kundenorientiertes Recht auf Reparatur gestimmt."Für unsere Kfz-Betriebe ist es ein gutes Ergebnis, denn der Automobilsektor wird nicht mehr in Anhang II gelistet", betont ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün."Somit entfallen verpflichtende Auflagen an die Reparatur, die für die meisten Konsumgüter sinnvoll sein mögen.

Des Weiteren sei der Kfz-Reparatursektor schon stark reguliert, da dieser bereits einer breiten Palette von technischen und wettbewerbsbezogenen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene unterliegt, wie z. B. der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge , der Verordnung über die Typgenehmigung von Fahrzeugen und Bauteilen , der Richtlinie über Altfahrzeuge , der"3R"-Typgenehmigungsrichtlinie und der Konstruktionsrichtlinie .

Der ZDK begrüßt außerdem die Entscheidung des Ausschusses, das europäische Reparaturformular zu einem freiwilligen Instrument zu machen."Dies ermöglicht es unseren Betrieben, wie bisher schon flexibler auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden einzugehen", so Detlef Peter Grün."Außerdem werden dadurch erst gar keine neuen bürokratischen Hürden aufgebaut.

Die vom Binnenmarktausschuss ausgesprochene Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten, gegen Software-Barrieren und andere Hindernisse für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten vorzugehen, ist aus Sicht des ZDK ein wichtiger Schritt, um den Wettbewerb im Automobilsektor zu stärken."Dies schützt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und fördert eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Branche", betont ZDK-Vizepräsident Grün.

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