Staatsanwält:innen können in der Schweiz ohne richterliche Bewilligung auf E-Mails von Verdächtigen zugreifen. Diese können sich nur mit einem Antrag auf Siegelung wehren. Die Swisscom ändert nun die Praxis und will diese von sich aus prüfen.
03:11 Video Archiv: Druck auf Bundespräsident Berset wächst Aus Tagesschau vom 21.01.2023. abspielen. Laufzeit 3 Minuten 11 Sekunden. Swisscom-Sprecher Sepp Huber bestätigte einen entsprechenden Bericht der «NZZ am Sonntag». Mit dem Schritt wolle der Telekomanbieter die Rechte der Kunden besser schützen. E-Mail-Anbieter sind als Inhaber der Konten zu einem Antrag auf Siegelung berechtigt.
Neue Brisanz durch Berset-Affäre Box aufklappen Box zuklappen Die Frage der leichten Herausgabe von E-Mail-Daten an Staatsanwaltschaften erhielt durch den Fall von Bundesrat Alain Bersets ehemaligem Mediensprecher Peter Lauener neue Brisanz.
Wie viele staatsanwaltschaftliche Verfügungen zur Überstellung des E-Mail-Verkehrs die Swisscom erfüllt, wollte Huber nicht sagen. Die Branche geht gemäss der Zeitung von weniger als einem Dutzend Fällen pro Jahr aus. Beim Überwachen eines Telefons brauche es praktisch für alles eine richterliche Genehmigung, bei den E-Mails fehle diese Kontrolle. «Dass die Staatsanwälte E-Mails ohne Bewilligung durch ein Gericht lesen können, lässt sich aus meiner Sicht nicht begründen. Da stimmt etwas Grundsätzliches nicht», sagte Oberholzer der Zeitung.
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