Lange hat sich die Bundesinnenministerin gesträubt, stationäre Kontrollen an weiteren Grenzabschnitten anzuordnen. Jetzt ist die Entscheidung allerdings gefallen.
will stationäre Grenzkontrollen für mehrere Länder entlang der deutschen Grenze anmelden. Wie am Montag aus Regierungskreisen in Berlin zu erfahren war, sollen Kontrollen der Bundespolizei direkt an der Grenze zu Polen, Tschechien und der Schweiz stattfinden. Dieses Konzept gilt bereits seit 2015 an der Grenze zu Österreich gibt und soll künftig auch an weiteren Grenzabschnitten möglich sein.
Schleuser sind mit stationären Kontrollen allerdings leichter zu schnappen, denn bei Kontrollen jenseits der Grenze sind sie oft schon verschwunden, wenn die Polizei die irregulär eingereisten Menschen aufgreift. Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn zuvor die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Zurückweisungen kommen aber nur in relativ wenigen Fällen zur Anwendung, etwa wenn ein Ausländer mit einer Einreisesperre belegt ist oder wenn er keinen Asylantrag stellt.
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