Im Zeitalter der digitalen Informationen müssten die Grundrechte angepasst werden, findet die Piratenpartei. Der Mensch habe ein Recht auf ein Offline-Leben.
Es war ein historischer Moment, als die Genfer Bevölkerung im Juni dieses Jahres mit mehr als 94 Prozent der Stimmen Ja sagte zu einem neuen Artikel in der Verfassung, der die «digitale Unversehrtheit» schützt. Genf ist der erste Schweizer Kanton mit einem solchen Passus in der Verfassung.
Die Initiative ist in Form einer allgemeinen Anregung gehalten. Sie verlangt «ein Grundrecht auf Wahrung der digitalen Integrität». Daraus abgeleitet werden unter anderem ein Recht auf Vergessenwerden und auf ein Offline-Leben, aber auch ein Recht darauf, nicht überwacht zu werden, und Schutz vor unerlaubter Verwendung von Daten.
Burger räumt aber auch ein, dass es einfacher sei, im Kanton 6000 Unterschriften zu sammeln als auf eidgenössischer Ebene 100'000: «Das erleben wir derzeit im Endspurt der Unterschriftensammlung für einen Service Citoyen.» Die nötigen Unterschriften dürfte die Partei gerade so zusammen bekommen.
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