In Ungarn, Polen und Spanien bespitzelte der Staat Abgeordnete und Journalist:innen mit dem Staatstrojaner Pegasus. Bislang hat das keine Konsequenzen. Nun bereitet Brüssel mögliche rechtliche Schritte vor.
soll. Doch für Regierungen, die Trojaner einsetzen, gibt es bislang keine Konsequenzen.
Das könnte sich ändern. Die Kommission prüft derzeit Klagen gegen Staaten, die Staatstrojaner EU-rechtswidrig einsetzen. Als Teil ihrer Untersuchung hat die Brüsseler Behörde im Dezember einen Brief an alle Mitgliedsländer verschickt.Das Schreiben, das wir durch eine Informationsfreiheitsanfrage erhielten und, enthält Fragen zum Einsatz von „Spyware“.
Die Antworten fließen in eine rechtliche Analyse ein. Ist diese fertig, entscheidet die Kommission auf ihrer Grundlage über mögliche Klagen. Voraussetzung dafür ist, dass durch die Überwachung europäisches Recht verletzt wurde, etwa die Datenschutzgrundverordnung. Denn nur dann kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Klagen einbringen.
Das Gericht kann dem Staat dann gegebenenfalls anordnen, den rechtswidrigen Zustand zu beheben. Weigert sich der Staat, kann die Kommission nochmals klagen und vor Gericht Strafzahlungen durchsetzen. Einige Staaten haben auch zwei Monate nach Abgabefrist den Fragebogen der Kommission noch nicht beantwortet. Dabei handelt es sich um Ungarn, aber auch Dänemark, die Niederlande und Deutschland, sagte ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org. Auch Deutschland nutzt den Staatstrojaner Pegasus, gibt sichDie Kommission hat sich für ihre Untersuchung ohnehin kein fixes Enddatum gesetzt. „Wir werden uns so viel Zeit wie nötig nehmen.
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