In Mecklenburg-Vorpommern sollen Patientendaten aus Krankenhäusern künftig leichter für die Forschung genutzt werden können. Dazu soll das Landeskrankenhausgesetz geändert werden. BettinaMartin4 sozial_mv Gesundheitsdaten
In Mecklenburg-Vorpommern sollen Patientendaten aus Krankenhäusern künftig leichter für die Forschung genutzt werden können. Die Patienten sollen der Nutzung ihrer Daten in Zukunft widersprechen, wenn sie das nicht wollen.In Mecklenburg-Vorpommern sollen Patientendaten aus Krankenhäusern künftig leichter für die Forschung genutzt werden können.
Die Patienten sollen demnach der Nutzung ihrer Daten in Zukunft widersprechen, wenn sie das nicht wollen. Bisher werde um die Zustimmung gebeten, was ein großer Aufwand für die Kliniken sei.Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach arbeite auch an einem Gesetzentwurf, doch wolle MV nicht so lange warten, sagte Martin. „Wir wollen das schnell regeln.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt signalisierte Zustimmung zu der geplanten Gesetzesänderung.
Es werde dann eine Entscheidung getroffen, ob die Forschung im öffentlichen Interesse liege. Auch Künstliche Intelligenz soll den Plänen zufolge mit Klinikdatensätzen aus MV künftig gefüttert werden können. In der Corona-Pandemie sei deutlich geworden, wie schwierig es sei, wenn man auf bestimmte Daten nicht zügig zurückgreifen könne, erklärte Grimm.
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