Am Neujahrsanlass der Landwirtschaftskommission «Die Mitte Kanton Luzern» in Hildisrieden stand der Wolf im Zentrum. Zum Thema «Wolf und Biodiversität» gab der Biologe Marcel Züger Antworten. Rechtsprofessor Roland Norer ging auf den rechtlichen Schutzstatus des Wolfes ein.
Wölfe benötigen keine Wildnis. Als anpassungsfähige Tierart können Wölfe in sehr vielen Landschaften leben.Züger erläuterte zu Beginn, dass die Schweizer Landschaft menschengemacht und Kulturgut ist. Viele klassische Landschaftselemente wie Streu oder Blumenwiesen seien nicht natürlich, sondern seien früher vom Menschen genutzt worden. Heute würden sie nur noch aus Naturschutzgründen gepflegt.
Biodiversitätsförderung brauche Beweidung. Diese sei durch den Wolf stark gefährdet, warnte Züger. Durch Zäune und Herdenschutzhunde würden viele förderungswürdige Tiere wieder reduziert. Ohne Bejagung lerne der Wolf schnell dazu. «Zuerst wird er frech, dann aggressiv», fuhr er fort. Marcel Züger stellte klar: «Der Wolfsbestand muss meiner Ansicht nach gesteuert werden, sonst schadet er der Biodiversität mehr als er nützt.
Das wichtigste internationale Abkommen dazu ist die «Berner Konvention». Dies ist ein Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere. Unter gewissen Voraussetzungen dürften auch unter der Berner Konvention Wölfe gezielt entnommen werden, fuhr Norer fort. Voraussetzung dazu sei, dass es keine andere befriedigende Lösung gebe und die Massnahme der Wolfspopulation nicht schade.
Professor Norer wirft eine aktuell unter Juristen diskutierte rechtliche Lösung auf: Es sollen sowohl Wolfsschutzgebiete wie auch wolfsfreie Zonen in Weideschutzgebieten geschaffen werden. Da die Alpwirtschaft neu auch UNESCO-Weltkulturerbe sei, gebe es für Weideschutzgebiete auch rechtlich stichfeste Argumente, sagte Norer. In diesen Gebieten seien Weidetiere nicht verhältnismässig schützbar. Und durch die Anwesenheit des Wolfs sei die Weidewirtschaft gefährdet.
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