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Münster - Eine Landwirtin muss ihre zum Schutz vor Wölfen eingesetzten Herdenschutzhunde nachts und zu Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen drinnen unterbringen, um die Nachbarschaft vom Gebell der Tiere zu verschonen. Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster wies eine Beschwerde der Frau gegen einen entsprechenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Die Landwirtin hält demnach im Nebenerwerb insgesamt 46 Galloway-Rinder, Ponys, Esel, Ziegen und Schafe auf Weideflächen direkt an einem Dorf im Rhein-Sieg-Kreis. Die Gegend gehört zum vom Umweltministerium ausgewiesenen Wolfsgebiet Oberbergisches Land. Zum Schutz vor Wölfen hat die Frau sieben Herdenschutzhunde, die laut dem Gericht "rund um die Uhr häufig und andauernd bellen".
Zwar gehöre Hundegebell in einer dörflich geprägten Gegend in gewissem Umfang zur ortsüblichen Geräuschkulisse, auch der Herdenschutz sei zu berücksichtigen, teilte das OVG zur Begründung mit. Das Gebell genieße jedoch auch in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet keinen absoluten Vorrang vor dem berechtigten Interesse der Nachbarn.
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