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Oldenburg - Nach dem gewaltsamen Tod eines Patienten in einem psychiatrischen Krankenhaus beginnt heute der Prozess gegen den Beschuldigten vor dem Landgericht Oldenburg. Das Sicherungsverfahren beginnt heute , wie das Landgericht mitteilte. Der 41-Jährige soll im April in einer Klinik in Bad Zwischenahn den Mann durch massive Gewalt gegen den Hals getötet haben. Er war damals ebenfalls als Patient in der Klinik untergebracht.
Eine Krankenpflegerin fand den 52-jährigen Patient leblos in seinem Bett, wie die Polizei im Frühjahr mitteilte. Die Ermittler stellten erst bei der Obduktion fest, dass der Mann Opfer eines Verbrechens wurde. Nach Angaben des Gerichts war der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat schwer psychisch krank und befand sich in einer geschlossenen Station. Er sei deshalb nicht schuldfähig gewesen. Das Gericht erwägt, den Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Schuldunfähige Menschen können laut Gesetz nicht angeklagt werden. Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es aber trotzdem zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift.
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