Die Regierung bewirbt die deutsche Justiz, aber will in Mordfällen die Rechtskraft von Strafurteilen schwächen - das passt nicht. Ein Kommentar.
Falls es jemandem entgangen ist: Wir sind Rechtsstaat. Mit diesem Claim wirbt das Bundesjustizministerium um Vertrauen für Gesetze und Gerichte. Möglicherweise ist da was am bröckeln. Plakate zeigen Küssende, Lachende, Ernste. Die Ernsten sind eine Richterin und ein Angeklagter mit seiner Anwältin. Ansonsten wirkt der Rechtsstaat heiter.
Zum Angeklagten heißt es: „Wir sind unschuldig. Bis das Gegenteil feststeht“. Geworben wird für das Prinzip der Unschuldsvermutung. Gute Sache. Aber wann genau steht das Gegenteil fest? Und was bedeutet es, wenn Schuld oder Unschuld „feststehen“? Hier geht es um das Thema Rechtskraft von Urteilen, für das offenkundig noch kein Plakatmotiv erdacht wurde.Vielleicht ist es besser so.
Das Super-Beweismittel DNA-Spur setzt die Politik unter Druck. Sogar bei lange zurückliegenden Mordfällen sollen alte Partikelspuren zu neuen Verfahren führen, meint die Regierung – auch zulasten eines Freigesprochenen. Ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Die Diskussion geht schon länger. Immer wieder wird der
angeführt, deren mutmaßlicher Mörder frei herumlaufen darf. „Schuld sind die Gesetze“, schreibt „Bild“.Gemeint ist unter anderem das Grundgesetz, das sich zum Verbot eines zweiten Verfahrens zur selben Tat bekennt. Soll es unangetastet bleiben, wird die geplante Änderung in der Strafprozessordnung zum Grenzgang. Es soll wohl trotzdem versucht werden. In Schweden oder Dänemark würde der Möhlmann-Mördern bestraft werden können, heißt es.
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