Hamburg (ots) Das Landgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen Verdachtsäußerungen des Business Insider, der Bild-Zeitung und des Stern in
Das Landgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen Verdachtsäußerungen des Business Insider, der Bild-Zeitung und des Stern in Bezug auf den NDR als unzulässig beanstandet.
Die Berichterstattung des Stern über einen angeblich zurückgehaltenen Film aus dem Landesfunkhaus Schleswig-Holstein über Verschickungskinder hat sich in wesentlichen Punkten als falsch herausgestellt. So wird dem Stern u. a. untersagt, die Behauptung zu wiederholen, „Journalisten bekamen einen Maulkorb“. Auch die Behauptung, „die Senderspitze würde am liebsten überhaupt nicht über das Thema berichten“, ist wahrheitswidrig.
Auch die im Business Insider und in der Bild-Zeitung gegen die Chefin des Landesfunkhauses Hamburg erhobenen Vorwürfe der „Vetternwirtschaft“ sind falsch: Wahrheitswidrig ist die Behauptung, sie habe eine Tochter bei einer Stellenbesetzung bei NDR Kultur versucht „unterzubringen“ und dabei eine qualifiziertere Bewerberin benachteiligt. Unzulässig ist außerdem der Vorwurf, sie habe dafür eine Produktion der Tochter der Chefin von NDR Kultur eingekauft.
Weder Axel Springer SE noch Gruner + Jahr konnten vor Gericht den nötigen Mindestbestand an Beweisen für die erhobenen Verdächtigungen vorlegen. Das Landgericht Hamburg hat der Axel Springer SE und dem Verlag Gruner + Jahr im Rahmen einstweiliger Verfügungen untersagt, die Behauptungen zu wiederholen und zu verbreiten. Die entsprechenden Passagen müssen die Verlage nun aus allen Veröffentlichungen entfernen.
Über diese noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen des Gerichts hinaus sind noch weitere Verfahren gegen andere Medienhäuser anhängig. Axel Springer AE hat sich zwischenzeitlich rechtsverbindlich gegenüber dem NDR verpflichtet, nicht mehr zu verbreiten, dass der Chefredakteur und die Politik-Chefin in Kiel ihre Jobs wegen Vorwürfen über Einflussnahme auf politische Berichte verlieren würden.
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