Das Problem liege darin, dass in der Schweiz der Wohnsitz des Erblassers für die Besteuerung massgeblich sei, in Frankreich aber jener des Erben oder der Erbin.
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Der Nationalrat will ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich im Bereich der Erbschaftssteuern. Er fordert vom Bundesrat die rasche Aufnahme von Verhandlungen mit Paris. Die grosse Kammer nahm am Dienstag eine entsprechende Motion des Genfer Mitte-Nationalrats Philippe Maitre deutlich mit 190 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung an. Der Vorstoss geht an den Ständerat.
Das Problem liege darin, dass in der Schweiz der Wohnsitz des Erblassers für die Besteuerung massgeblich sei, in Frankreich aber jener des Erben oder der Erbin, führte Maitre zur Begründung der Motion aus. Er verwies auf den Fall zweier in Frankreich wohnhafter Brüder, die von ihrem bis zu dessen Tod in der Schweiz lebenden Cousin nach dessen Tod ein Bankkonto geerbt hätten. Sie seien mit einer Steuer von insgesamt 115 Prozent belegt worden.
Der Bundesrat wehrte sich gegen den Verhandlungsauftrag. Frankreich habe 2011 ein entsprechendes Abkommen gekündigt, in der Folge habe das Schweizer Parlament das Ergebnis einer Neuverhandlung abgelehnt. Es sei nicht sicher, ob auf französischer Seite Interesse an neuen Gesprächen bestehe. Eine Situation wie von Maitre geschildert sei ohnehin ausgeschlossen, falls es sich bei den Erben um Nachkommen, den Ehegatten oder die Ehegattin der verstorbenen Person handle.
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