In der Schweiz wird es künftig verboten sein, in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Der Bundesrat will dies mit einem neuen Gesetz regeln. Verhüllungsverbot
Der Bundesrat hat seine Vorlage nach der Vernehmlassung in wesentlichen Punkten angepasst: Unter anderem sieht er nun statt der ursprünglich geplanten neuen Bestimmung im Strafgesetzbuch ein eigenes Gesetz vor.
Stark gesenkt hat er auch die Bussen: Personen, die an öffentlich zugänglichen Orten ihr Gesicht bedecken, müssen mit einer Busse von höchstens 1000 Franken rechnen. Der Bundesrat reagierte in diesem Punkt auf Kritik in der Vernehmlassung. Er hatte zunächst eine Busse von bis zu 10'000 Franken vorgeschlagen.
Neu ist laut der Mitteilung auch, dass bei Missachtungen des Verhüllungsverbots das Ordnungsbussen-Verfahren angewendet werden kann. Das soll den Aufwand für die Kantone senken und das Verfahren für Betroffene vereinfachen. Mit dem neuen Gesetz wird der Verfassungsartikel für ein Gesichtsverhüllungsverbot umgesetzt. Volk und Stände sagten im März 2021 Ja zur Volksinitiative für ein Burka-Verbot.
Vorgesehene Ausnahmen Box aufklappen Box zuklappen Das Gesetz sieht aber Ausnahmen vor: Das Gesicht darf zum Beispiel in Kirchen und anderen Sakralstätten bedeckt werden. Unter anderem auch aus Gründen der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Auch für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit – etwa auf Kundgebungen – bleibt die Gesichtsverhüllung erlaubt.
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