Der Hamburger Verleger-Erbe und einstige Börsenstar Alexander Falk muss aller Voraussicht nach zum zweiten Mal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof
verwarf am Mittwoch die Revision des 53-Jährigen gegen seine Verurteilung zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe. Damit ist ein Urteil des Frankfurter Landgerichts aus dem Juli 2020 rechtskräftig, wonach Falk Kriminelle beauftragt hatte, einen Wirtschaftsanwalt anzuschießen.
Bis zum Frankfurter Urteil hatte Falk 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit wird auf die verhängte Haftstrafe angerechnet. Eine Aussetzung der restlichen Haft zur Bewährung ist normalerweise erst möglich, wenn zwei Drittel der Strafe abgesessen sind.Falk hatte einst als erfolgreicher Internetunternehmer zu den reichsten Deutschen gehört.
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