Nach Amokläufen kommt immer wieder die Diskussion darum auf, ob Waffenscheinbesitzer ihr Waffe zu Hause lagern dürfen. Oder ob Sportschützen oder Jäger die Waffen einfach im Verein eingeschlossen aufbewahren sollten und nur dort und vor Ort nutzen dürfen. B.Z. fragte den SPD-Sicherheitsexperten Tom Schreiber (44).
„Eines ist mal klar: Wenn jemand einen Amoklauf plant, dann kann diese Person immer an eine Waffe kommen. Es geht nicht um die Diskussion, ob Sportschützen oder Jäger ihre Waffen zu Hause aufbewahren, wenn sie verschlossen sind. Eigentlich bedarf es eines 360-Grad-Blicks. Nämlich um die Frage, ob jemand psychisch in der Lage ist, eine Waffe zu führen. Unter Umständen hätte man als Behörde ein psychologisches Gutachten erstellen sollen.
Da es bereits im Vorfeld anonyme Hinweise an die Polizei gab, dass Amokschütze Philipp F. psychisch auffällig sei, hätte man, so Schreiber, auch nach dem Besuch bei ihm dranbleiben und genauer prüfen müssen, inwieweit eine Gefährdung von ihm ausgeht. Waffenbehörde und Ärztekammer müssten da enger miteinander arbeiten, damit man wirklich einschätzen kann, ob eine Person Waffenträger sein darf oder nicht.
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