Die Renten von AHV und IV steigen: Die Minimalrente wird um 30 Franken erhöht, die Maximalrente steigt um 60 Franken.
02:06 Video Archiv: Parteien stellen bei der Kaufkraft Forderungen Aus Tagesschau vom 21.09.2022. abspielen. Laufzeit 2 Minuten 6 Sekunden. Der Bundesrat hat die Renten von AHV und IV gemäss dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex angepasst. Die Renten müssen alle zwei Jahre geprüft werden, ob sie an die Teuerung und die Entwicklung der Löhne angepasst werden müssen. Dabei wird die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission berücksichtigt.
Travail Suisse fordert mehr als 2.5 Prozent Box aufklappen Box zuklappen Travail Suisse begrüsst die Nachricht «für den teilweisen Erhalt» der Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. Der Dachverband der Arbeitnehmenden ist jedoch der Ansicht, dass diese Erhöhung nicht ausreicht. Die Organisation fordert zudem weitere Massnahmen, wie die Anpassung der Löhne an die Teuerung und eine stärkere Verbilligung der Krankenkassenprämien für 2023. Sie fordert auch die Pensionskassen auf, die BVG-Renten ebenfalls an die Teuerung anzupassen.
Pensionskassen rutschen weiter in die MinusrenditeDie Schweizer Pensionskassen sind im letzten Monat bezüglich Rendite tiefer ins Minus gerutscht. Schuld daran sind laut der Grossbank UBS die weiterhin fallenden Aktien- und Anleihenmärkte. Zusätzlich habe sich im September auch die Inflation erneut von ihrer hartnäckigen Seite gezeigt, teilte die Bank mit.