Die Lufthansa verzeichnete in der Pandemie hohe Verluste. Der Bund sprang mit einem milliardenschweren Rettungspaket ein. Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen - zu Unrecht, wie das Gericht der EU nun feststellte. via tonline (pos)
Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden
sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten
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