Ein ehemaliger Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium klagt in Hamburg gegen die „Bild am Sonntag“. Es geht um einen Bericht über die vermeintlichen
Missstände in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge . Das Gericht wollte dazu auch zwei ranghohe Ex-Politiker:innen anhören.
Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer dürfen nicht als Zeugen in einem Zivilprozess in Hamburg aussagen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte. Das Bundeskabinett habe ihnen im März 2022 zu Recht die dafür erforderliche Aussagegenehmigung verweigert, hieß es vom Gericht. Gegen den Beschluss könne Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.Hintergrund des Prozesses ist ein Bericht der „Bild am Sonntag“ über einen früheren Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium.
Dies wollte das beklagte Medienunternehmen nicht hinnehmen und zog vor das Verwaltungsgericht – zunächst erfolglos. Durch eine Aussage könnten Hintergründe des „allein auf Vertrauen, Loyalität und Verschwiegenheit beruhenden Verhältnisses“ zwischen Minister und leitenden Beamten offengelegt werden, argumentierten die Berliner Richter.
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