Zur endgültigen Abschaffung der Heiratsstrafe hat der Bundesrat eine neue Vorlage zur Individualbesteuerung erstellt. Änderungen gibt es bei den Abzügen.
Zusätzlich werde der Steuertarif angepasst: Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen sollen gesenkt, jene für sehr hohe Einkommen erhöht werden. Bei Zweiverdienerehepaaren mit etwa gleicher Einkommensaufteilung wird der Steuersatz noch ein wenig tiefer ausfallen. So könne eine «gleichmässigere Entlastungswirkung» über alle Einkommensklassen trotz Reform ermöglicht werden.
Der Bund geht davon aus, dass Ehepaare mit nur einem Lohn oder mit einem geringen Zweitlohn eher mehr belastet würden. Das gelte insbesondere für jene, die Kinder hätten: Der «hälftige» Kinderabzug könne beim Elternteil ohne Einkommen nicht geltend gemacht werden. Sprich, die Reform soll Frauen, die in einer Ehe meistens weniger verdienen, motivieren, mehr zu arbeiten.
Mehrbelastungen erfahren auch unverheiratete Paare mit Kindern in den obersten Einkommensklassen. Insgesamt aber profitierten deutlich mehr Personen von der steuerlichen Reform als Personen, die belastet würden.
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