Urteil in Düsseldorf: Wer ungefragt Sex-Aufnahmen von anderen ins Internet stellt, muss tief in die Tasche greifen.
Wer ungefragt Sex-Aufnahmen von anderen ins Internet stellt, muss tief in die Tasche greifen. Das zeigt das Urteil eines Gericht in Düsseldorf.
Weil er Sex-Aufnahmen einer Internet-Bekanntschaft auf Porno-Portalen hochgeladen hat, muss ein Geschäftsmann der120.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts sei rechtskräftig, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag . Die Zivilkammer habe die ungewöhnlich hohe Summe mit der Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit der wirtschaftlichen Lage des Verursachers begründet.
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