Hofläden ohne Personal müssen sich im Kanton Luzern an die allgemeinen Ladenöffnungszeiten halten. Mit zwei Vorstössen verlangen Kantonsräte eine flexiblere Lösung. Wie diese genau aussehen wird, lässt der Regierungsrat noch offen.
Hofläden ohne Personal müssen sich im Kanton Luzern an die allgemeinen Ladenöffnungszeiten halten. Mit zwei Vorstössen verlangen Kantonsräte eine flexiblere Lösung. Wie diese genau aussehen wird, lässt der Regierungsrat noch offen.Bild: Patrick Hürlimann
Chriesi und Auberginen haben gerade Saison, dürfen aber im Kanton Luzern nur dann rund um die Uhr angeboten werden, wenn Kundinnen und Kunden weder eine Tür noch Verkaufspersonal antreffen. Kein Problem also bei Automaten und «offenen Verkaufsständen», wie der Kanton vor drei Monaten betonte. Betreiber von unbedienten Hofläden und Verkaufscontainern müssen sich hingegen an das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz halten.
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